Können Sie erklären, weshalb kleine oder große Brötchen backen ein Handwerk ist, kochen aber nicht? Finden Sie das unlogisch? Kochen ja, backen nein, sofern Sie keinen Meisterbrief haben und nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind, dem Register, was die Handwerkskammer führt und wofür Sie auch kassiert?
Wenn Sie das unlogisch finden, sind Sie in guter Gesellschaft. Denn es ist unlogisch und betrifft fast 100 Gewerke, nicht nur Bäcker und Köche. Der Grund liegt in der Gesetzessystematik, die vor allem historisch begründet ist. Österreich hat nämlich den ersten Versuch gemacht, die Gewerbefreiheit nach der Abschaffung der Zünfte vom Meisterzwang abhängig zu machen. Dieser Versuch (Details erspare ich Ihnen, finden Sie im Buch) ist gescheitert. Die Deutschen haben es 1935 mit deutscher Gründlichkeit ein wenig besser gemacht. Sie führten die Anlage A ein, eine Liste, in der alle zulassungspflichtigen Berufe oder Gewerke aufgeführt sind. Hierin finden Sie den Bäcker, nicht aber den Koch. Hier finden Sie auch den Strassenbauer, nicht aber den Garten- und Landschaftsbau, die auch Strassen bauen. Ist das damit zu Ihrer Zufriedenheit geklärt?
Falls nicht, können das knapp 5 Millionen Menschen, die im Handwerk gelernt haben, vermutlich ganz gut nachvollziehen. Es nützt Ihnen aber nichts, wenn Sie Ihre Existenzgründung und -absicherung einigermaßen rechtssicher schützen wollen vor Abmahnungen und Bußgeldforderungen, ja sogar Betriebsschließungen. Es geht – ob Ihnen das gefällt oder nicht – immer ums Ganze, um die Grundlage Ihres Unternehmens. Deshalb sollten Sie sich darum kümmern.
Einfach erklärt: Was als Handwerk in Deutschland eingestuft wird
Es sind vor allem diese Kriterien, die zur Eintragungspflicht führen:
- Es muss sich um ein Gewerbe handeln. Freiberufler sind demnach keine Handwerker. Das ist besonders für Künstler relevant. Doch Vorsicht: Die Selbsteinstufung wäre zu schön um wahr zu sein, davon kann der Fotograf im IFHandwerk e.V. ein Lied singen.
- Es muss sich um ein handwerksfähiges Gewerbe sein. Dieses wird nach der oben erwähnten Liste entschieden, der Anlage A. Hier finden Sie diese Liste: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_a.html
- Das handwerksfähige Gewerbe muss auch handwerksmäßig ausgeübt werden. Beispiel: Wenn Sie Metallteile industriell fertigen, ist dieses nicht mehr handwerksmäßig ausgeübt. Die Abgrenzung zwischen der handwerklichen und industriellen Fertigung wird nach der typologischen Abgrenzungsmethode vorgenommen. Ein einfacher Weg kann auch über die Anlage B https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/anlage_b.html führen. Doch Vorsicht: Auch hier sind Abgrenzungen vorzunehmen, die im Detail kompliziert werden können. Bitte lesen Sie das jeweilige Kapitel hierzu im Buch.
Beratung, was erlaubt und was verboten ist
Da das alles nicht unbedingt einfach auf Ihre Praxis übertragbar ist, lassen Sie sich am besten fachlich kompetent beraten. Rufen Sie an: 04039900167. Dann sind Sie mit dem IFHandwerk e.V. verbunden, dem Interessenverband der freien Handwerkerinnen und Handwerker. Hier finden Sie kompetente Hilfe.