Bundesverfassungsgericht
Dieses Urteil sollten alle freien Handwerker kennen: Der Handwerksbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.7.1961 hat verfassungsrechtlich den Weg für den Meisterzwang in Deutschland frei gemacht. Hier finden Sie die ganze Entscheidung: https://opinioiuris.de/entscheidung/1176
Eigentlich hatten die Alliierten 1945 in Deutschland die Gewerbefreiheit wieder eingeführt. Dieses war in Deutschland nicht einheitlich. In meinem Buch zeichne ich den Prozess im Detail nach. Aus Bayern kam die Gegenbewegung, die den von den Nazis 1935 eingeführten großen Befähigungsnachweis (Meisterzwang) wieder verbindlich für alle einführen wollten. Der Weg war lang, am Ende erfolgreich. Und zu dem Deal gehörte die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, welches 1961 dann wirklich geschah. In diesem Fall geht es um einen Uhrmachergesellen, der 1934 seine Gesellenprüfung bestanden hatte, wo es noch keinen Meisterzwang in Deutschland gab. Er führte das Geschäft seines Vaters am Ende fast vollständig alleine, weil dieser arbeitsunfähig wurde. Als er dann eine Ausnahmegenehmigung wollte, wurde diese abgelehnt. Begründung: Er habe genug Zeit gehabt, die Meisterprüfung abzulegen. In dieser Entscheidung wurde das Begründungsfundament gelegt, weshalb der Meisterzwang trotz des Grundrechts auf freie Berufswahl mit dem Grundgesetz vereinbar sein kann. Darin entschieden die Richter, dass dieser Eingriff in unser aller Grundrecht notwendig sei, eine Berufsausübungsregelung alleine nicht ausreichen würde und dass die Meisterprüfung für den Schutz der überragend wichtigen Gemeinschaftsgüter auch das geeignete Mittel sei. Außerdem sei eine später abzulegende Meisterprüfung keine übermäßige Beschwernis, ja dass die darin liegende Freiheitsbeschränkung „kaum noch als solche fühlbar“ sei. Unter anderem seien geringe Durchfallquoten ein Element dieser so kaum fühlbaren Belastung. Allerdings sagte das Gericht auch, dass die Ausnahmebewilligungspraxis „nicht engherzig“ gehandhabt werden dürfe. Das ist, wenn Sie mein Buch lesen, außerordentlich zweifelhaft. Wie so viele Ungereimtheiten des handwerklichen Berufsmonopols. Es gibt noch viele lesenswerte Hinweise. Lesen Sie das im Urteil selbst nach oder lesen Sie zumindest die im Buch „Selbstständig ohne Meisterbrief“ allgemeinverständliche Zusammenfassung.